Preise und AGB

Neuer Zahnarzttarif DENTOTAR®

Am 1. Januar 2018 ist für die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen der revidierte Zahnarzttarif DENTOTAR® in Kraft getreten.

Der bisherige Tarif war 25 Jahre alt. Der Leistungskatalog wurde an die heutigen Behandlungsmethoden angepasst, veraltete Positionen wurden gelöscht, einige neue hinzugefügt.

Die gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten 25 Jahren stark verändert. Es wurden neue Verfahren entwickelt, neue modernere Instrumente und Geräte entwickelt, die Anforderungen an die Praxishygiene und Instrumentenaufbereitung wurden vom Gesetzgeber verschärft, die Kosten für Löhne, Reparaturen und Verbrauchsmaterialien sind seither gestiegen. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis.

Bei einigen Positionen (z.B. Vollkeramikkronen im Seitenzahnbereich) kommt es zu Preisreduktionen, bei anderen zu Kostensteigerungen (Dentalhygiene und Füllungen bei Kindern).

Für die Zahnreinigungen sieht DENTOTAR® eine Kostensteigerung von bis zu 40% vor. Einen derartigen Kostenanstieg wollen wir für unseren Privatpatienten/-innen nicht zumuten. Deshalb verrechnen wir für die Leistungen der Dentalhygienikerin einen reduzierten Taxpunktwert. Der Taxpunktwert für die Abrechnung mit den Tarifpartnern UV/MW/IV wurde auf CHF 1.00 festgelegt. Im privaten Bereich sollte der Taxpunktwert bei SSO-Mitgliedern nicht über CHF 1.70 liegen.

Neu wird eine Grundtaxe für die Arbeitsplatzdesinfektion pro Sitzung verrechnet und vergütet den Mehraufwand für die geforderte Qualitätssicherung in der Sterilisation.

Unsere Leistungen werden gemäss SSO-Tarif abgerechnet.

Der Taxpunktwert beträgt für Erwachsene bei Zahnbehandlungen Fr. 1.10 und bei Dentalhygiene Fr. 0.95. Für Kinder, Jugendliche, Studenten und Lehrlinge bis 18 Jahre, Sozialfälle, Versicherungsfälle bei Unfall sowie bei AHV-Ergänzungsleistungen Fr. 1.0.

Bitte Beachten Sie, dass Termine welche nicht 24 Stunden im Voraus abgesagt wurden, in Rechnung gestellt werden. Wir erinnern Sie gerne an Ihren Termin via SMS, Mail oder Telefon. Bitte geben Sie uns Bescheid.

Wir erstellen für kleine wie grössere Behandlungen gerne einen Kostenvoranschlag. Auch besprechen wir gerne verschiedene Behandlungsvarianten und Kosten mit Ihnen. Bei grössere Behandlungen behalten wir uns das Recht vor eine Vorauszahlung in Höhe der Laborkosten zu verlangen. Mit unserem schweizerischen Präzisionslabor haben wir auch spezielle Konditionen für Budget-Kronen im Seitenzahngebiet vereinbart. Wo Kronen kaum sichtbar sind, werden einfachere Farbschichtungen zu günstigeren Preisen angeboten. Sie können bequem und einfach mit allen gängigen Kreditkarten, bar oder per Rechnung bezahlen.

Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

Die Rechnungen sind innert 20 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Teilzahlungen werden nur in Ausnahmen akzeptiert. Patienten mit verfallenen Rechnungen, die für eine neue Untersuchung angemeldet sind, haben die ausstehende(n) Rechnung(en) vorerst zu begleichen.

Kommt es zu wiederholten Inkassofällen bei einem Patienten, kann sich Küssadent AG das Recht vorbehalten, den Patienten dauerhaft nur noch gegen Barzahlung zu behandeln. Des weiteren erlaubt sich Küssadent AG , allfällige Bonitätsprüfungen durchzuführen und je nach Resultat eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Bezahlt der Kunde auch nach der letzten Mahnung  nicht, gibt Küssadent AG die ausstehenden Forderungen ans Inkassounternehmen Inkasso Med AG weiter.

Kosten bei Zahlungsverzug

Mahngebühren von jeweils CHF 25 pro Mahnung (ab der zweiten Mahnung). Bearbeitungsgebühr (frühestens nach Tag 80 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von Forderungshöhe in CHF: 37 (bis 19); 58 (bis 59); 145 (bis 399); 225 (bis 999); 285 (bis 1’999); 385 (bis 2’999); 575 (bis 4’999); 685 (bis 6’999); 825 (bis 9’999); 1’375 (bis 19’999); 2’600 (bis 49’999); 6% der Forderung (ab 50’000).

Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden kann die Praxis unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.

Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens der Praxis bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann die Praxis die erhobenen Personendaten für folgende Zwecke bearbeiten oder erheben:

a) zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss;
b) zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Patienten. Patientendaten für Behandlungsvertrag und zur gesetzlichen Dokumentation in einer Papier- bzw. elektronischen Patientenakte sowie für Abrechnung mit Sozialversicherern und Privaten (ggf. durch Abrechnungsdienstleister) und Erstellung von Zahnersatz (ggf. durch Fremdlabor);
c) zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Patientenbeziehung;
d) um Dienste zu individualisieren oder personalisierte Inhalte bereitzustellen z.B. mittels Untersuchung hinsichtlich der Demographie, des Nutzungsverhaltens und der Nutzerinteressen;
e) zur Adresse Validierung;
f) zur Verhinderung einer unrechtmäßigen Benutzung von Dienstleistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen beim Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrags);
g) zur Rechnungsstellung, zu Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen
h) zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Praxis-Produkten;
Die Praxis darf Dritte im In- und Ausland zur Datenbearbeitung beiziehen. Beziehen die Patienten bei der Praxis Dienstleistungen Dritter, darf die Praxis dem Dritten diejenigen Kundendaten zur Bearbeitung weitergeben, die dieser zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Patienten benötigt.

Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens der Praxis bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann die Praxis auch folgende Daten erheben und bearbeiten:

a) Daten der Besucher der praxiseigenen Internetseite
b) Sonstige Personendaten zu Geschäfts- und Behördenkontakten der Praxis
c) Personaldaten für Arbeitsverhältnisse und Lohnbuchhaltung (ggf. durch Lohnbüro)

Labor

Wir arbeiten seit vielen Jahren eng mit unserem Partner die Zahntechniker in Küssnacht am Rigi zusammen. Das Labor befindet sich gleich neben unserer Praxis. Somit können wir eine optimale Betreuung bei farbwahl, Einproben, Korrekturen oder Reparaturen anbieten. Unsere Partner in der Kieferorthopädie ist das Spezial Labor Bussmann Orthodontie AG in Luzern und Align technology und Invisalign.